Für die Umsetzung der kantonalen Ausfallentschädigung ergibt sich folgende Anpassung:
– Die Dauer des Bezugs von Ausfallentschädigung ist neu vom 17. März bis zum 17. Juni 2020.
Für die Umsetzung der kantonalen Ausfallentschädigung ergibt sich folgende Anpassung:
– Die Dauer des Bezugs von Ausfallentschädigung ist neu vom 17. März bis zum 17. Juni 2020.